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§  1:                Zweckbestimmung

Die Bundesligatipp-Gemeinschaft setzt sich zur Aufgabe, allen Verwandten und Angeheirateten der beteiligten Familien die Freude an der Fußball-Bundesliga durch ein gemeinsames Tippspiel zu vergrößern.

 
§  2:                Organe

Die Organe der Gemeinschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.


§  3:                Zusammensetzung des Vorstands

(1) Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern zusammen. Diese Mitglieder sind Stellvertreter des Vorsitzenden.

(2) Der Vorsitzende führt die Dienstbezeichnung "Vorstandsvorsitzender".

(3) Die Stellvertreter führen die Dienstbezeichnung "Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden".


§  4:                Aufgaben des Vorstands

(1) Der Vorstand beruft mindestens einmal pro Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, in deren Rahmen der Tippmeister und der Fußballmeister gefeiert wird.

(2) Der Vorstand kann darüberhinaus weitere außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.

(3) Der Vorsitzende der Gemeinschaft veranstaltet in seinem Hause die Meisterfeier.

(4) Die Vertreter des Vorsitzenden informieren alle Mitglieder der Gemeinschaft fortlaufend über die jeweiligen Tippstände der laufenden Saison. Dies erfolgt in der Regel online über die Web-Seite "www.bl-tipp.net".

 
§  5:                Aufnahmerichtlinien für neue Mitglieder

(1) Mitglieder müssen die Voraussetzungen gemäß §1 erfüllen und einen Tipp zum gemeinsamen Tippspiel sowie ein aktuelles Farbfoto ihrer Person abgeben.

(2) Jeder Teilnehmer bleibt Mitglied der Gemeinschaft, auch wenn er in einer Saison keinen Tipp abgibt, es sei denn, er erklärt seinen Austritt oder er gibt zwei Jahre lang keinen Tipp ab.


 
§  6:                Das Tippspiel

(1) Jedes Mitglied tippt am Anfang einer Bundesligasaison die Abschlußtabelle.

(2) Es wird ein Tippberechtigungsbeitrag von 10,00 € (im Folgenden kurz Beitrag) erhoben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Beitrag mittippen.

(3) Jeder Teilnehmer bekommt am Ende der Saison für jede Mannschaft die Differenzen zwischen getippter und tatsächlicher Platzierung aufaddiert. Gewonnen hat der bzw. haben die Teilnehmer mit der kleinsten Summe.

 
§  7:                Abgabetermin für die Bundesligatips
 
(1) Grundsätzlich müssen die Bundesligatipps und der Beitrag spätestens vor Anpfiff des ersten Bundesligaspiels einer Saison bei einem der Vorstandsmitglieder eingegangen sein.

(2) Gehen Tipps oder Beitrag später ein, werden als Ausgleichspunkte die Zahlenwerte aller schon begonnenen Spieltage addiert.

(3) Ein Spieltag gilt als begonnen, sobald eines seiner Spiele angepfiffen wurde.

 
§  8:                Gewinne und Preise

(1) Der Sieger des Bundesligatipps erhält als Hauptpreis den Wanderpokal der Bundesligatipp-Gemeinschaft.

(2) Weitere Gewinne und Preise für den Sieger und die Nächstplazierten liegen im Ermessen des Vorsitzenden und unterliegen keinen Richtlinien.

 
§  9:                Geltungsdauer der Satzung

(1) Diese Satzung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine neue Satzung diese ablöst.

(2) Einzelne Artikel dieser Satzung können gestrichen, geändert oder hinzugefügt werden.

(3) Veränderungen der Satzung müssen mit absoluter Mehrheit des Vorstands verabschiedet werden.

  
Heidelberg am 14.05.2016

Martin                                                  Albert                               Stephan Vorstandsvorsitzender                               Stellvertreter des Vorsitzenden

                              der Bundesligatip-Gemeinschaft